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Health Claims – Was sie sind, wer sie bestimmt und was wir davon haben

In den Medien ist das Thema Gesundheit allgegenwärtig. Und mit ihm viele Aussagen und Versprechungen – „hilft bei Husten“, „lindert Schnupfen“, „vertreibt den Kopfschmerz“ und „beruhigt den Magen“… Produkte und Dienstleistungen schmücken sich mit Versprechungen, Gesundheit und Wohlbefinden zu verbessern.
Aber darf man dabei einfach alles schreiben, was man möchte? Oder muss das verkaufsfördernde Argument tatsächlich der Wahrheit entsprechen?

Die Antwort ist – es muss tatsächlich der Wahrheit entsprechen, wobei gewisse Graubereiche übrigbleiben sowie der eine oder andere Haken.

Grundsätzlich können wir uns als Konsumenten, Hersteller oder Händler glücklich schätzen, dass die gesundheitsbezogenen Aussagen der Realität entsprechen müssen. Die Regelung betrifft die gesamte Lebensmittelbranche inklusive der Nahrungsergänzung. Interessant ist, dass Pharmazeutika von dieser Regel gewissermaßen ausgenommen sind… Dort gilt für alle Produkte, die über eine Arzneimittellizenz: was als Arzneimittel ausgewiesen ist, mittels der entsprechenden Lizenzen, darf die in der Lizenz enthaltenen Aussagen tragen. Machen Sie sich bitte selbst ein Bild davon, was das für Sie bedeutet.

Für die Nahrungsergänzung gilt: Alle Aussagen sind geregelt. Und das bedeutet auch, dass es eine designierte Stelle in der EU dafür gibt, diese gesundheitsbezogenen Aussagen zu bestimmen und zu kontrollieren. Diese Stelle ist die EFSA, die europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit, und steckt hinter den sogenannten Health Claims – so werden diese gesundheitsbezogenen Aussagen genannt. Gültig sind sie für den gesamten EU-Raum.

Auf der EFSA-Webseite ist zu lesen:

„Die von der EFSA vorgenommene wissenschaftliche Bewertung stellt sicher, dass auf Lebensmittelverpackungen und in der Werbung fundierte und richtige Angaben über Zusammenhänge zwischen Ernährung und Gesundheit gemacht werden, die den Verbrauchern helfen können, sich gesund zu ernähren.“

Vitamine, Mikronährstoffe, Mineralien, Spurenelemente, Pflanzenstoffe und vieles mehr sind erfasst und wissenschaftlich geprüft. Aus dieser Prüfung werden Aussagen getroffen, wie „Zink trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei“ oder „Eisen trägt bei zu einer normalen Sauerstoffaufnahme“.

Als Konsumenten können wir uns durch den Markt für Gesundheitsprodukte und Nahrungsergänzung navigieren, indem wir auf diese Aussagen achten, die uns bestätigen, dass das Produkt tatsächlich hält, was es verspricht. Doch ganz so eindeutig und klar ist es dann doch wieder nicht. Wie erwähnt, gibt es Graubereiche bei diesen wissenschaftlich belegten Aussagen.

Denn bei aller Reglementierung der gesundheitsbezogenen Aussagen kann dabei nur an der Oberfläche gekratzt werden. Bei den besagten Vitaminen, Mineralien, Spurenelementen und Co. handelt es sich jeweils um komplexe natürliche Verbindungen, die aus vielen hunderten Stoffen zusammengesetzt sind. Wohingegen chemisch im Labor nachgebaute Substanzen zwar denselben molekularen Aufbau, jedoch nie das geballte biochemische Profil enthalten. Health Claims beziehen sich auf den jeweiligen Überbegriff wie „Zink“ oder „Eisen“, jedoch nicht, auf den jeweiligen molekularen Aufbau dieser Stoffe. Dabei hat genau der jeweilige Aufbau dieser Stoffe einen maßgeblichen Einfluss darauf, wie gut der Körper sie verarbeiten kann. Beispielsweise gilt Zink in seiner Form als Zinkgluconat als besonders gut vom Körper aufnehmbar. Und Eisen als Eisenbisglycinat ist viel verträglicher und bioverfügbarer durch die Verbindung mit Aminosäuren als Eisen-Sulfat, das bekannt ist für ungewünschte Nebenwirkungen im Verdauungstrakt.

Zur Orientierung am Nahrungsergänzungsmarkt sind Health Claims daher nur eingeschränkt hilfreich. Vor allem, wenn es um Qualität, Reinheit, Verträglichkeit, Bioverfügbarkeit und Natürlichkeit geht, aber auch betreffend Pflanzen aus der sogenannten „novel food“ Regelung.

Novel steht in diesem Kontext für „neu“ und umfasst Pflanzen, deren Konsum in der EU vor dem 15. Mai 1997 nicht oder nur wenig gegeben war. Aus diesem Grund dürfen sie heute nicht verkauft oder als gesundheitsfördernd ausgewiesen werden. Die Liste der heimischen und globalen Lebensmittel, die die in diese Kategorie fallen, ist sehr lange. Darunter sind Artemisia annua, der Beifuß, dem in der Corona-Behandlung viel Potenzial nachgesagt wird, aber auch Jiaogulan. Wer sich für Pflanzen dieser Kategorie interessiert, bewegt sich abseits der Health Claims und der von der EU genehmigten Rahmens.

Die beste Orientierung bietet daher am Ende – wie bei allen Nahrungsmitteln: immer die Liste der Inhaltsstoffe lesen, sich informieren und selbst ein Bild machen. Am besten vertraut man auf Transparenz und setzt auf Qualität, Reinheit und Natürlichkeit, sowie den jeweiligen professionellen Rat zum richtigen Einsatz und Umgang.